Mobile Sondernutzungen
Die Sondernutzung öffentlichen Grundes, beispielsweise für den Aufbau einer Werbetafel oder das Aufstellen von Tischen und Stühlen vor Gastronomiebetrieben, ist genehmigungspflichtig.
Bevor Sie Ihr geplantes Vorhaben in die Tat umsetzen, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, ob Sie hierfür eine Erlaubnis benötigen.