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Coronavirus: Verordnungen und Verfügungen
Wissenswertes rund um den Alltag mit dem Coronavirus
Coronaviren gehören zu einer Familie von Viren, die verschiedene Krankheiten verursachen können. Seit Ende 2019 hat sich das Virus mit der Bezeichnung SARS-CoV-2 weltweit ausgebreitet. Auch Deutschland ist von der Pandemie betroffen. Seit März 2020 haben sich daher viele neue Regelungen für den Alltag ergeben. Hier gibt es einen Überblick über häufig gestellte Fragen zum Leben mit dem Coronavirus »
Vorschriften der Landesregierung
Neue Corona-Verordnung seit dem 8. März 2021
Bund und Länder haben sich am Mittwoch, 3. März 2021, auf eine Fortentwicklung der bisherigen Strategie im Kampf gegen die Pandemie geeinigt. Die wesentlichen Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung werden verlängert bis zum 28. März. Hier finden Sie eine grafische Übersicht zu den Beschlüssen », auf deren Grundlage die niedersächische Corona-Verordnung zum 8. März » (PDF, 240 KB) angepasst wurde.
Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum
Maskenpflicht in der Innenstadt aufgehoben
Die Allgemeinverfügung der Stadt Oldenburg (Oldb) zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 vom 30. November 2020 (Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum) ist seit dem 23. Februar 2021 aufgehoben » (PDF, 14 KB).
Begründung
Die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus vom 30. Oktober 2020 in der Fassung vom 12. Februar 2021 sieht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowohl auf den Wochenmärkten als auch nebst den zugehörigen Parkplätzen vor, so dass eine eigenständige Regelung durch die Stadt Oldenburg nicht mehr erforderlich ist.
In der Innenstadt halten sich aufgrund der Schließung der gastronomischen Betriebe und vieler Geschäfte des stationären Einzelhandels und der damit verbundenen Entwicklung der Besuchermengen weniger Menschen dauerhaft auf. Die hier inzwischen festzustellende Anzahl an Personen rechtfertigt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr.
Hinweis
Die geltenden Grundsätze der Kontaktbeschränkung und Abstandsgebote sind weiterhin zu beachten.
Verlängerung der aktuellen Maßnahmen
Beratungen Bund und Länder am 10. Februar 2021
Am Mittwoch, 10. Februar 2021, haben Bund und Länder eine Verlängerung der aktuellen Maßnahmen bis zum 7. März beschlossen. Die neue Verordnung, die seit Samstag, 13. Februar 2021, gilt, können Sie hier herunterladen » (PDF, 205 KB).
Erreichbarkeit von Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Viele Einrichtungen bleiben geschlossen
Auf Grundlage der von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bleiben zahlreiche Kultur- und Freizeiteinrichtungen weiterhin geschlossen. Welche Einrichtungen wie erreichbar sind, lesen Sie hier »
Grundsätze gelten weiterhin
Unverändert gelten aber auch weiterhin die Grundsätze, Kontakte zu Personen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen sowie das Abstandsgebot von 1,5 Metern einzuhalten. Ebenso gelten für fast alle zulässigen Angebote besondere Hygienevorschriften, die die Gefahr einer Infektion vermindern.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Seite des Landes Niedersachsen »
online und telefonisch
Weitere Informationen
Hier finden Sie Auskünfte zum Umgang mit dem Coronavirus »
Wegen der vielen Fragen aus der Bevölkerung zum Thema Coronavirus hat die Stadt ein Bürgertelefon eingerichtet. Das Bürgertelefon im ServiceCenter ist unter 0441 235-4550 von montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr erreichbar.