Haben Sie Beratungsbedarf zu den Themen der Sanierung? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Für eine Rücksprache bei der Sanierungsstelle sind unter Beachtung der geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie die nachfolgenden Regelungen einzuhalten. Um Wartezeiten vor Ort aus Gründen des Infektionsschutzes (Corona Virus SARS-CoV-2) zu vermeiden, wird dringend empfohlen, einen Termin telefonisch oder per E-Mail mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern zu vereinbaren.
Das dient zum einen dazu, dass wir die aufgrund der aktuellen Situation empfohlenen Hygienevorsichtsmaßnahmen einhalten können. Zum anderen können Sie sich dann sicher sein, dass wir vor Ort und nicht in anderen Terminen sind und dass wir uns auf Ihr Anliegen vorbereitet und genügend Zeit für Sie eingeplant haben.
Termine
Am Donnerstag, 3. Juni 2021, findet um 19 Uhr die 61. Sitzung des Sanierungsbeirates Kreyenbrück-Nord in der Aula der Integrierten Gesamtschule Kreyenbrück, Brandenburger Straße 40, 26133 Oldenburg, statt.
Wenn Sie dem Link folgen, erhalten Sie einen Überblick zur Tagesordnung (wird noch erstellt)
Hier finden Sie das Protokoll (Vorentwurf) der 60. Sitzung » (PDF 476 KB).
Der Zutritt zum Zuhörerbereich ist ausschließlich für angemeldete Personen mit Einlasskarte möglich. Insgesamt stehen bis zu 18 Plätze je Sitzung zur Verfügung. Anmeldungen werden noch bis 2. Juni 2021 telefonisch unter 0441 235-2293 oder per Mail an stadtplanung(at)stadt-oldenburg.de entgegengenommen. Sofern mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze eingehen, werden die Einlasskarten nach dem Zeitpunkt des Eingangs vergeben.
Verfahrensstand
Aufnahme in die Städtebauförderung, Gründung des Sanierungsbeirates und Rahmenplanung
Das Sanierungsgebiet Kreyenbrück-Nord wurde mit dem Programmjahr 2009 in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ – heute „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ – aufgenommen. Im Dezember 2009 wurde das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Der Sanierungsbeirat wurde im Februar 2010 gewählt.
Im Sommer 2013 hat der Rat der Stadt Oldenburg die Rahmenplanung beschlossen, um den Grundstein für die weitere Entwicklung des Sanierungsgebietes zu legen.
Schon viel erreicht
Seit der Aufnahme in die Städtebauförderung ist im Sanierungsgebiet Kreyenbrück-Nord viel passiert. Neben Maßnahmen, wie der Modernisierung und Instandsetzung mehrerer Gebäude, wurde auch die Aufwertung des öffentlichen/halböffentlichen Raums vorangetrieben. So wurden beispielsweise Spielplätze neu gebaut beziehungsweise erneuert und erweitert. Das Fuß- und Radwegenetz wurde durch die Verlängerung Münnichstraße ausgebaut und auch die Planung zur Gestaltung des Klingenbergplatzes ist abgeschlossen.
Ein kleiner Ausblick
Die Förderperiode für das Sanierungsgebiet wird voraussichtlich bis 2023 fortgeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen unter anderem folgende Projekte weiter vorangebracht werden:
Klingenbergplatz Ost:
Im unmittelbaren Umfeld des neuen Standortes der Gemeinwesenarbeit an der Klingenbergstraße wird derzeit der zweite Teil des Klingenbergplatzes gestaltet. Von einer Fertigstellung wird bis Ende des Jahres ausgegangen.
Neugestaltung Spielplatz Frankfurter Weg:
Die Neugestaltung des Spielplatzes am Frankfurter Weg ist als ein Ziel der Sanierung im Rahmenplan zum Sanierungsgebiet Kreyenbrück-Nord aufgenommen worden. Nach der bereits vor längerer Zeit erfolgten Kinder- und Jugendbeteiligung werden nunmehr die Vorschläge dieser Beteiligung von einem externen Planungsbüro in einem Entwurf konkretisiert. Die Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft Oldenburg (GSG) als Eigentümerin der Spielplatzfläche wird die Umgestaltung der Spielfläche begleiten.
Bebauungsplan S-827 (östlich Cloppenburger Straße/nördlich Dr.-Schüßler-Straße)

Städtebauliches Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für den Bau einer Verbindungsstraße. Mit dieser Lösung kann zur Entlastung der Straße An den Voßbergen beigetragen und eine direkte Anfahrbarkeit des Klinikums erreicht werden. Angrenzend werden Mischgebiete festgesetzt, um hier straßenbegleitend neue Nutzungen zu ermöglichen. In dem geplanten Straßenverlauf ist derzeit noch ein Einzelhandelsunternehmen ansässig. Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes und entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplan kann ein Neubau eines Lebensmittelmarktes nördlich der Planstraße und Wohnen realisiert werden.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 den Satzungsbeschluss gefasst.
Ausgangslage
Im Rahmen der Erarbeitung der Vorbereitenden Untersuchungen war das zunehmende Auftreten von städtebaulichen Missständen in Form von Funktions- und/oder Substanzschwächen aufgefallen.
Dies betrifft insbesondere:
- Modernisierungs- und Anpassungsbedarf bei den Wohnungen,
- Defizite im baulichen/städtebaulichen Bereich,
- teilweise hohes Maß an Segregation,
- hoher Bedarf an sozialer Betreuung und Begleitung bei der Bevölkerung,
- hohe Abhängigkeit der Bevölkerung von staatlichen Unterhaltszahlungen,
- Konzentration von Bevölkerung mit Migrationshintergrund,
- teilweise gestörte Nachbarschaften durch enges Nebeneinander sehr unterschiedlicher Bewohnergruppen.
Teilbereiche des Untersuchungsgebietes waren als soziale Brennpunkte bereits stigmatisiert. Die Indikatoren zeigten die Gefahr, dass die Problemlagen sich verschärfen und sich destabilisierend auf bisher stabile Bereiche auswirken.
Teile der Wohnungsbestände im Untersuchungsgebiet übernehmen dabei eine im Kontext der Gesamtstadt wichtige wohnungspolitische Funktion, die es zu sichern galt.
Programm
Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
Ziel der Sanierung
Über das Programm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ sollen Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung des Stadtteils gefördert werden.
Ziel ist es, durch soziale, wirtschaftliche und städtebauliche Maßnahmen die Lebenssituation der im Stadtteil lebenden und arbeitenden Menschen zu verbessern und damit die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des Stadtteils zu stärken.
Im Untersuchungsgebiet wurden auch schon vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen von verschiedenen Trägern bereits sehr engagierte Einrichtungen betrieben, die positive Ergebnisse aufweisen.
(Der Rahmenplan steht auf dieser Seite unten im Downloadbereich zur Verfügung.)
Förderzeitraum
2009 bis 2023
Fördermittel
Alle Daten auf einem Blick
Untersuchungsgebiet: | 47 Hektar |
Sanierungsgebiet: | 89 Hektar |
Bewohner: | circa 4.800 |
Programmaufnahme: | 2009 |
Programm: | Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten |
Gesamtinvestition: | 22,5 Millionen Euro |
Städtebaufördermittel: | 7,1 Millionen Euro |
Abschluss der Sanierung: | circa 2023 |
Bürgerbeteiligung
- Bürgerversammlungen
- Sanierungsbeirat
Bei Fragen und Anregungen können Sie sich unter folgenden Kontaktdaten an die Mitglieder des Sanierungsbeirates wenden:
Uwe Schliedermann (stellv. Vorsitzender)
kanzlei(at)uweschliedermann.de
Katrin Wiese (Leiterin der Freizeitstätte Kreyenbrück)
katrinwiese(at)web.de
Downloads
Vorbereitende Untersuchungen
Geltungsbereich und Satzung
Rahmenplanung
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), Fortschreibung 2021
Förderrichtlinie
Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer
Sanierungsbeirat
- Protokoll (Vorentwurf) » (PDF 476 KB) und Präsentation » (PDF 17 MB). 60. Sitzung,
1. Oktober 2020 - Protokoll » (PDF 440 KB) und Präsentation » (PDF 4 MB) 59. Sitzung, 22. August 2019
- Protokoll » (PDF 629 KB) und Präsentation » (PDF 2,7 MB) 58. Sitzung, 14. März 2019
Sanierungszeitung
Anträge und Formulare
- Antrag sanierungsrechtliche Genehmigung » (PDF 93 KB)
- Antrag Städtebaufördermittel » (PDF 387 KB)
- Antrag vorzeitiger Maßnahmenbeginn » (PDF 112 KB)
- Antrag auf Vereinbarung ohne Städtebauförderung » (PDF 283 KB)
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach §§ 7 h, 10 f und 11 a EStG » (PDF, 63 KB)
Ältere Dokumente erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Kontakt
Fachdienst Städtebau und Stadterneuerung
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